Hunde sind in den Strandbädern, auf den öffentlichen Badeplätzen sowie auf den Badeplätzen des Landes Oberösterreich nicht gestattet. In öffentlichen Anlagen und Parks herrscht grundsätzlich Leinenpflicht.
Eine Bademöglichkeit am Attersee besteht allerdings zwischen den Orten Schörfling und Steinbach, außerhalb der Ortsgebiete. Hier sind zwischen Straße und See immer wieder kleienre Grünflächen. Diese Plätze sind sehr beliebt, da man dort unter sich ist und auch das Baden mit dem Hund nicht untersagt ist.
Zudem ist das Baden an den Promenaden wie in Schörfling am Attersee und Attersee am Attersee (ausgenommen es ist ein Verbotsschild vorhanden) gestattet. Ebenso zwischen Unterach und Steinbach an den Taucheinstiegsstellen sowie im Weißenbachtal.