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Wo kann man am Attersee mit dem Hund baden?

Die Hitze des Sommers macht nicht nur uns Menschen zu schaffen. Auch unsere vierbeinigen Freunde träumen von einem erfrischenden Sprung ins kühle Nass. Hier eine kleine aber feine Liste von Orten, an denen sich Hunde, Herrchen und Frauchen herrlich erfrischen können. 

Es gibt mehrere Stellen am Attersee, an denen auch Hunde schwimmen dürfen. In den meisten Strandbädern und Freibädern sowie auf den Badeplätzen in Gemeindegebieten ist das Mitführen von Hunden jedoch verboten.

Ein Teil des öffentlichen Badeplatzes der Gemeinde Steinbach ist abgezäunt und für Hunde erlaubt.

In öffentlichen Anlagen und Parks herrscht grundsätzlich Leinenpflicht.

Mögliche Badeplätze für Hunde sind:

die frei zugänglichen öffentlichen Plätze

  • Ein Teil des öffentlichen Badeplatzes in Steinbach am Attersee
  • zwischen den Ortsgebieten Schörfling und Weyregg
  • zwischen den Ortsgebieten Weyregg und Steinbach
  • zwischen Seefeld und Steinbach
  • an der Promenade Attersee (ausgenommen dort, wo es ein Verbotsschild gibt)
  • im Weißenbachtal
  • zwischen Steinbach und Unterach an den Taucheinstiegsstellen
  • an der Promenade Seewalchen

Hundefreilauffläche

Steinbach am Attersee

Hunde dürfen hier nur dann frei herumlaufen, wenn sie niemanden gefährden.

Orientierungsplan

 

© Foto: Siegfried Zopf, Hundebadeplatz in Steinbach am Attersee
Bild vom Hundebadeplatz in Steinbach am Attersee

Achten Sie auf gegenseitige Rücksichtnahme für ein harmonisches Miteinander.

Tipps für ein besseres Hunde-Mensch-Miteinander

  1. Doggy-Bag ist Pflicht
    Die Hinterlassenschaft des Vierbeiners sind zu entfernen. 
     
  2. Anspringen ist ein No-Go!
    Schmutzige Pfotenabdrücke auf der Hose sind nicht jedermanns Sache und es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben. Also: bitte alle übermütigen Fellknäuel bändigen.
     
  3. Betteln verboten
    Achten Sie darauf, dass Ihr Hund andere Besucher weder anbettelt noch anbellt. 
     
  4. Gesunder Abstand zu Joggern und Radfahrer
    Es gibt Jogger und Radfahrer, die schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht haben. Hunde daher  immer anleinen bis das interessante Objekt ausser Sichtweite ist. 
     
  5. Rücksicht nehmen auf ängstliche Menschen
    Wenn sich Ihr Gegenüber sichtlich unwohl fühlt oder sogar stehen bleibt, bleiben Sie auch stehen oder wechseln Sie höflich die Straßenseite.
     
  6. Fremde Hunde nicht ungefragt anfassen
    Fragen Sie immer erst den dazugehörigen Menschen um Erlaubnis.
     
  7. Leinenpflicht bedeutet Leinenpflicht
    Leinenpflicht hat meist einen guten Grund, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Stadt oder im Wald, wo Wildtiere geschützt werden müssen.

Jeder Hundehalter hat  dafür Sorge zu tragen, dass sich weder jemand gestört fühlt, noch Angst haben muss.