© Foto: TVB Attersee-Attergau, Moritz Ablinger: Paar am Steg
Mann und Frau in Tracht sitzen an einem gedeckten Tisch am Steg und prosten sich mit Weißwein zu.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen & Versicherung

AGB – Kunden | Pauschalreiseinformationen

 

REISEVERANSTALTER SIND GRUNDSÄTZLICH VERPFLICHTET, DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN REISEPREIS ABZUSICHERN. DIE KUNDENGELDABSICHERUNG ERFOLGT DURCH EINE PAUSCHALREISEVERSICHERUNG BEI HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Deutschland. IM FALLE EINER INSOLVENZ IST DER VERSICHERER VERPFLICHTET KUNDENGELDZAHLUNGEN ZU GARANTIEREN BZW. RÜCKZUERSTATTEN. UNSERE GISA ZAHL LAUTET 1722-9494.

1) Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung zu einer unserer Reisen bietet der Kunde dem Tourismusverband Attersee-
Attergau den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Tourismusverband Attersee-Attergau durch die Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung vom Tourismusverband Attersee-Attergau.

2) Bezahlung

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Die Bankbestätigung bzw. der Einzahlungsbeleg der Bank ist bis 3 Tage vor Ankunft der Gäste zu übermitteln. Wenn die Bezahlung in bar vor Ort erfolgt – so ist dies nur bei einem Mitarbeiter des Tourismusverbands Attersee-Attergau möglich. Sollte die Zahlung nicht vor Ankunft der Gäste eingetroffen sein, so erfolgt kein Check in, bzw. behält sich der Tourismusverband Attersee-Attergau das Storno der Reservierung vor. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß berechnet. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber neben der Zahlung der Mahnspesen auch zur Übernahme der Kosten, die durch die Verfolgung der Ansprüche entstehen. Unsere Bankverbindung: Konto: Tourismusverband Attersee-Attergau, Raiffeisenbank Attersee-Süd, Hauptstr. 14, 4866 Unterach am Attersee, IBAN: AT27 3436 3000 0121 8130, BIC: RZOOAT2L363.

Die Überweisungen sind spesenfrei für den Begünstigten zu übermitteln.

3) Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

3.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts, oder des Nichtantritts der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen: Es gelten die Österreichischen Hotelversicherungsbedingungen (ÖHV) in der derzeitigen gültigen Fassung, die wir Ihnen gerne zusenden.

Bitte beachten Sie die Abänderung der ÖHV unter Punkt c): (Dispositives Recht) Stornobedingungen: 

bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 % 

ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 % 

ab 13. bis 6. Tage vor Reiseantritt: 60 % 

ab 5 Tage. bis Anreisetag 85 % des Reisepreises

3.2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Der Tourismusverband Attersee-Attergau kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnen wir € 10,00 pro Person.

3.3. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Anreiseortes etc.) verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00.

4) Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit gelegten Angebot des Tourismusverbands Attersee-Attergau maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Selbiges gilt für Änderungen von Öffnungszeiten und Fahrplänen.

5) Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1. Der Tourismusverband Attersee-Attergau haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Angebotslegung an den Kunden.

5.2. Die Teilnahme an den Reisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

5.3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

5.4. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Zug, etc.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

5.5. Sollte aus einem Grund, den der Tourismusverband Attersee-Attergau nicht beeinflussen kann (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Leistung nicht stattfinden, so kann der Tourismusverband Attersee-Attergau dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

5.6. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die zweifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

5.7. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 100,00 pro Gepäckstück und Person. 

5.8. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.), so behalten wir uns vor die Reise abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6) Gewährleistung

6.1. Abhilfe 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Der Tourismusverband Attersee-Attergau kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an Ihren örtlichen von uns namhaft gemachten Ansprechpartner zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.

6.2. Minderung des Reisepreises 

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch den Tourismusverband Attersee-Attergau kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den im Zif. 6.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

7) Mitwirkungspflicht

7.1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er den Tourismusverband Attersee-Attergau umgehend benachrichtigen.

7.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer 6.1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8) Sonstiges

8.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9) Gerichtsstand/anwendbares Recht

9.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Landesgericht Wels.

9.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 

Veranstalter: Tourismusverband Attersee-Attergau, Geschäftsführerin: Angelina Eggl, Nußdorfer Straße 15, A-4864 Attersee am Attersee, Steuer Nr. ATU46820604, GISA-Zahl 1722-9494.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Tourismusverband Attersee-Attergau unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant bzw. Versicherer ist die HDI Global SE (Versicherung ab 1.1.2019). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler, TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstr. 9/8,  1030 Wien, 24-h-Notfallnummer: Tel.+43 1 361 9077 44, E-Mail: kundengeldabsicherung.at@hdi.global

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Tourismusverband Attersee-Attergau trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der Tourismusverband Attersee-Attergau über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. 
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. 
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. 
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. 
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. 
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. 
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. 
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Tourismusverband Attersee-Attergau hat eine Insolvenzabsicherung mit HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover/Deutschland, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstraße 9/8, 1030 Wien, 24-h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44, Fax. +43 1 361 9077 25, kundengeldabsicherung.at@hdi.global kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Tourismusverbands Attersee-Attergau verweigert werden.