Die österreichische Bundesregierung und oberösterreichische Landesregierung haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen. Hier ein Überblick der wichtigsten Informationen und Regelungen für ein achtsames Miteinander.
Aktuelle Infos rund um Covid-19 für TVBs und Betriebe in Oberösterreich
Weitreichende Öffnungsschritte ab 1. Juli 2021
Vorlage Gästeregistrierung NEU
Für die Einreise ohne Quarantäne benötigt ihr einen dieser drei Nachweise:
„Getestet“
Ihr benötigt einen PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test.
„Geimpft“
Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag.
„Genesen“
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.