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Informationen zur aktuellen Lage

Die österreichische Bundesregierung und oberösterreichische Landesregierung haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen. Hier ein Überblick der wichtigsten Informationen und Regelungen für ein achtsames Miteinander.

Aktuelle Infos rund um Covid-19 für TVBs und Betriebe in Oberösterreich

Weitreichende Öffnungsschritte ab 1. Juli 2021

Vorlage Gästeregistrierung NEU

Lockerungen ab 1. Juli 2021:

Allgemein

  • Einschränkungen durch Auf- und Sperrstunde fallen gänzlich weg, dies gilt auch für die Nachtgastronomie
  • Kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen mehr
  • Keine Maskenpflicht (weder FFP2 noch sonstigen Mund-Nasenschutz) in der Gastronomie, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft
  • Die 3-G Regel gilt weiterhin: Gäste haben nach wie vor ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen
  • Testnachweise braucht es erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres


Beherbergung und Freizeit

  • Die 3-G Regel: Gäste haben nach wie vor beim erstmaligen Eintritt ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen – zudem sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
  • Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
  • Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen – Kapazitätsbeschränkung fällt: Pro Kunde müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen

 

Gastronomie

  • Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht mehr nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt, sondern auch wieder im Stehen möglich

 

Nachtgastronomie

  • Für die ersten drei Wochen besteht noch eine Beschränkung der Auslastung bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen: maximal 75 Prozent der grundsätzlich zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen Betriebes ist erlaubt
  • Dies gilt nicht, wenn es sich um eine angemeldete oder genehmigte Veranstaltung handelt!
  • Ab 22. Juli werden auch hier die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben

 

Veranstaltungen

  • Keine Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen mit oder ohne zugewiesenen Sitzplätzen
  • Kapazitätsbeschränkung fällt bei Fach- und Publikumsmessen: Pro Kunde müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen
  • Anzeigepflicht: ab 100 Personen
  • Genehmigungspflicht: ab 500 Personen
  • Die 3-G Regel: Ab 100 Teilnehmern ist weiterhin vor der Veranstaltung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – zudem sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
  • Bis 100 Teilnehmer muss kein 3-G Nachweis vorgelegt werden
     

Das gilt im Rahmen der„3-G-Regel“

Für die Einreise ohne Quarantäne benötigt ihr einen dieser drei Nachweise:

„Getestet“
Ihr benötigt einen PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test.

„Geimpft“
Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag.

„Genesen“
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.