© Foto: TVB Attersee-Attergau/Moritz Ablinger, Motorbootfahren
Viele Motorboote am Attersee
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Motorbootfahren am Attersee

Das Motorbootfahren am Attersee im Salzkammergut ist erlaubt. Grundsätzlich benötigt man zum Führen eines Motorbootes (Elektro –oder Verbrennungsmotor) mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW (6 PS) einen Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent, Motorbootführerschein). Für Motorboote unter 4,4 kW genügt die Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Motorboote mit einem Elektroantrieb unter 500 Watt reicht das 12. Lebensjahr.

Die Angabe zu den gesetzlichen Vorgaben rund ums Motorbootfahren sind ohne Gewähr. Um auf Nummer sicher zu gehen wenden Sie sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. 

Gesetze und Regeln für das Motorbootfahren am Attersee

Um diese Möglichkeit des Motorbootfahrens am Attersee noch lange zu erhalten, möchten wir Sie ersuchen, folgende Gesetze und Regeln unbedingt zu befolgen:

MOTORBOOTSPERRE

Das Motorbootfahren (Motorfahrzeuge mit Maschinenantrieb) auf dem Attersee ist jährlich vom 01. Juli bis 31. August verboten.

NACHTFAHRVERBOT

Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor ist in der Zeit von 21-7 Uhr (NACHTFAHRVERBOT)ganzjährig verboten.

OÖ SEEN-VERKEHRSORDNUNG & SCHIFFFAHRTSGESETZ

Die gesamten Bestimmungen der OÖ. Seen-Verkehrsordnung sowie des Schifffahrtsgesetzes können Sie unter www.ris.bka.gv.at nachlesen!

SCHUTZZONEN 

sind jene Teile des Sees, die durch die Schifffahrtszeichen „Verbot der Durchfahrt“ oder „Gesperrte Wasserfläche“ gekennzeichnet sind und sich insbesondere bei öffentlichen Badeanlagen befinden. Die von der Uferlinie seewärts reichende Breite dieser Zone beträgt 100 m (durch Zusatzzeichen kann auch eine geringere Breite festgelegt werden).

SCHIFFFAHRT IN SCHUTZZONEN

Die Ausübung der Schifffahrt ist in Schutzzonen in der Zeit vom 01. Mai - 30. September jeden Jahres verboten.

UFERZONE

Mit Motorfahrzeugen darf, ausgenommen zum An-, Ab- oder Stillliegen, nicht näher als 200 m an das Ufer oder einen vorgelagerten Schilfgürtel herangefahren werden. Mit Ausnahme der Vorrangfahrzeuge müssen Motorfahrzeuge den kürzesten Weg beim Verlassen der Uferzone nehmen und dürfen dabei nicht schneller als 10 km/h fahren.

ZULASSUNG

Alle Motorboote mit einem Verbrennungsmotor müssen von der Behörde = Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.: +43 732 772013654, zugelassen sein. Mit der Zulassung erfolgt auch die Kennzeichen-Zuteilung.

AUSLÄNDISCHE ZULASSUNG UND BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

 Sportfahrzeuge mit ausländischer Zulassung (bzw. Zulassungszertifikat) dürfen in Österreich gefahren werden und brauchen keine österreichische Zulassung. Für Sportfahrzeuge, die der Sportboot-Richtlinie unterliegen, ohne CE-Kennzeichnung, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als 3 Monate im Kalenderjahr.

AUSLÄNDISCHE FÜHRERINNEN UND FÜHRER VON SPORTFAHRZEUGEN 

brauchen kein österreichisches Schiffsführerpatent, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis (bzw. Zertifikat für Sportfahrzeuge) besitzen. Die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes sind zu beachten!

Motorboot-Betriebe am Attersee

Der Motor-Yacht-Club Salzkammergut in Schörfling am Attersee bietet die ideale Heimat für alle Motorboot Fans am Attersee. Sie brauchen noch das Schiffsführerpatent? Dann können Sie die erforderliche Ausbildung bei der Motorbootfahrschule Franz Mittendorfer oder bei der Wasserschischule Unterach absolvieren. Und falls an Ihrem Boot einmal was zu reparieren ist, Sie einen Liegeplatz benötigen oder Sie Ihr Boot kranen wollen dann haben wir hier alle Informationen rund ums Boot zusammengefasst.